Tag: 1. Dezember 2021

Stand 30. November 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, Zugang erhalten. Folgende Tests sind hierzu zulässig: PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden […]