Tag: 21. Januar 2022

Stand 20. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]