Tag: 21. April 2022

In Bayern gilt seit dem 3. April 2022 die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV). Hier die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung: Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter […]