Für Kinder unter 12 Jahren gelten beim Schießsport besondere Regeln. Hier findest du die dafür benötigten Formulare zum Herunterladen.

Einverständniserklärung (unter 12 Jahre)

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gemäß § 27 WaffG – Formular der Bayerischen Schützenjugend.

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Ausnahme (unter 12 Jahre)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis, zur Einreichung bei der Kreisverwaltungsbehörde.

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Ausnahme (unter 12 Jahre) – Innenministerium

Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums an die Kreisverwaltungsbehörden zur Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren.

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