Weitere Corona-Lockerungen │ Umkleiden im Innern wieder möglich │ Vereinssitzungen wieder möglich │ 20-Personen-Obergrenze für den Outdoor- und Indoor-Sport gestrichen │ Lehrgangsbetrieb wieder möglich │Schützenstüberl als Sitzungsraum │ Böller- und Salutschießen wieder möglich │ Gastro-Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert │ Allgemeine Kontaktbeschränkungen erweitert
Weitere Corona-Lockerungen in Umsetzung
Das bayerische Kabinett hat am 16. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Beschlüsse werden stufenweise ab dem 17. Juni 2020 umgesetzt. Sie sind im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 zusammengefasst.
Die zuständigen Staatsministerien erarbeiten die entsprechenden Anpassungen der diesbezüglichen Rechtsvorschriften und Hygienekonzepte: vgl. Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. Juni 2020.
Mit Ausnahme dieser Neuerungen gelten die bisher gültigen Vorschriften der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV).
Sobald sich weitere Neuerungen bzw. Aktualisierungen oder Konkretisierungen ergeben, werden diese zeitnah auf unserer Homepage www.bssb.de veröffentlicht!
Hier Neuerungen, die unser Schützenwesen betreffen:
Umkleiden im Innern wieder möglich
Das Umkleiden im Innenbereich unserer Schießstände bzw. Schützenheime ist ab dem 22. Juni 2020 wieder gestattet. Bislang konnten wir uns nur im Außenbereich umkleiden. Ab sofort sind alle Sanitär- und Umkleidebereiche wieder freigegeben. Dies ist insbesondere für unsere Gewehrschützen eine große Erleichterung.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Vereinssitzungen wieder möglich
Vereinssitzungen sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Personen innen und bis zu 100 Personen im Freien möglich. Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Gruppenobergrenze im Sport gestrichen
Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden ab dem 22. Juni 2020 aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Lehrgangsbetrieb wieder möglich
Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. So ist zum Beispiel die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter nun wieder möglich. Ebenfalls können unsere überfachlichen Maßnahmen wieder stattfinden. Alle Angebote des BSSB finden Sie hier.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Nutzung des Schützenstüberls
Das Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf für Veranstaltungen genutzt werden, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden.
Insbesondere Vereinssitzungen sind also ab dem 22. Juni auch wieder im Schützenstüberl möglich, soweit die baulichen Gegebenheiten die Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln erlauben.
Rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training sind laut Darstellung des bayerischen Innenministeriums aber gegenwärtig nicht möglich.
Böller- und Salutschießen
Im Dialog mit dem bayerischen Innenministerium konnten wir nun eine praktikable und zufriedenstellende Lösung auch für unsere Böller- und Salutschützen erreichen.
Vor dem Hintergrund, dass die Böllerschützen Mitglieder im BSSB sind, gelten hier nun auch die für den Sport im Freien allgemein geltenden Regelungen.
Stand heute bedeutet dies, dass unter Einhaltung der Auflagen aus § 9 Abs. 2 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, in Gruppen von bis zu 20 Personen geböllert werden darf.
Ab 22. Juni fällt auch die Obergrenze von 20 Personen weg, sodass dann Böllerschießen mit mehr als 20 Teilnehmern möglich sind.
Hier Neuerungen allgemeiner Art:
Gastro-Öffnungszeit verlängert
Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der gesonderten Hygienevorschriften für den Gastronomiebetrieb sind einzuhalten.
Schon ab 17. Juni: Aufenthalt im öffentlichen Raum in einer Gruppe von bis zu 10 Personen
Ab dem 17. Juni 2020 sind die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung erweitert:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen. Hierdurch werden Vereins- bzw. Vorstandssitzungen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätte) wieder möglich. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort
die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden.
Für alle Lockerungen gilt: Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten, d.h. insbesondere:
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren und der Personenkreis möglichst konstant zu halten.
Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
Maskenpflicht dort, wo ausdrücklich vorgeschrieben.
Hier das Rahmenhygienekonzept Sport des bayerischen Innenministeriums vom 29. Mai 2020
Hier das BSSB-Musterhygienekonzept nebst Anlagen und Aushängen:
o BSSB-Vorlage Hygienekonzept – Stand 03-06-2020
o BSSB-Vorlage ReinigungsDesInfPlan – Stand 02-06-2020
o BSSB-Vorlage DSGVO-Corona – Stand 02-06-2020
o BSSB-Vorlage Aushang-Abstand – Stand 02-06-2020
Immer auf dem Laufenden: Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.schuetzengau-passau.de, sowie www.bssb.de oder auf unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/bssbev/
Bleiben Sie gesund!