Anbei auszugsweise Informationen zu den Rundfunkgebühren und GEMA. Es ist notwendig die jeweilige individuelle Situation im Verein genau zu prüfen.
Rundfunkgebühr
Am 1. Januar 2013 wurden die GEZ-Gebühren abgeschafft und durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.
Zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind danach alle Privathaushalte und Unternehmen verpflichtet. Für Unternehmen wird der Beitrag je Betriebsstätte nach Beschäftigtenzahl ermittelt. Da aus dem Merkblatt für gemeinnützige Vereinigungen nicht zweifelsfrei hervorgeht, ob die Zahlungspflicht auch für Schießstände, Schützenhallen und Vereinshäuser gegeben ist, wurde an die Abteilung Beitragsservice von ARD und ZDF eine entsprechende Anfrage gerichtet.
Hier die erfreuliche Antwort für eingetragene, gemeinnützige Vereine:
„Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, sind beitragsfrei. Dabei ist die Formulierung „eingerichteter Arbeitsplatz“ nicht gegenständlich zu verstehen. Es ist nicht Voraussetzung, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, vorhanden sind. Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht. Sind ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder beschäftigt, besteht keine Beitragspflicht.
GEMA
Sind alle Musikstücke bei Schützenveranstaltungen kostenpflichtig? Und wie tief muss der Schützenverein in die Tasche greifen? Und was ist die GEMA eigentlich?
Einige Veranstaltungsarten sind durch eine Zusatzvereinbarung zwischen GEMA und DOSB abgegolten. Durch seine Mitgliedschaft im DSB ist der BSSB im Geltungsbereich dieser Vereinbarung.
Darüber hinaus wurde eine Sondervereinbarung zwischen DSB und der GEMA getroffen, in deren Rahmen weitere, speziell für Schützenvereine relevante Anlässe pauschal durch die Mitgliedschaft im DSB (hier: BSSB) abgegolten sind.
Zudem hat der Freistaat Bayern einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Hiernach gilt:
- Der Freitstaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr
- Dies gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.
- Die Vereine können ihre Veranstaltungen auf dem Portal der GEMA anmelden.
Wichtige LINKS:
https://www.bssb.de/service/themen/gez
https://www.bssb.de/nachrichten/nachricht/keine-rundfunkbeitraege-fuer-schuetzenvereine
https://www.bssb.de/service/themen/vereinsrecht
https://www.rundfunkbeitrag.de/
https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2303-075.php
https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern
Dokumente:
https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Vereinsrecht/GEMA/Broschu__re_Sport_und_GEMA.pdf
https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Vereinsrecht/GEMA/GEMA_Rahmenvertrag_DSB.pdf
https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Vereinsrecht/GEMA/GEMA_Zusatzvereinbarung_DOSB.pdf