Das Aufnehmen, Speichern und Veröffentlichen von Bildern, auf denen natürliche Personen enthalten sind, wird in der Datenschutz-Grundverordnung unter dem einheitlichen Begriff „Verarbeiten“ zusammengefasst. Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist zu unterscheiden, ob der Verein die Bilder zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen oder aber zu sonstigen Zwecken verarbeitet.
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