Transparenzregister

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie zum Thema „Transparenzregister“.

Mit der Zielsetzung, u. a. der Geldwäschebekämpfung und der Verhinderung der Unterstützung von terroristischen Vereinigungen, wurde das Transparenzregister im Geldwäschegesetz verankert. Auch wenn unsere Vereine mit diesem Themenkomplex inhaltlich nichts zu tun haben, sind sie rechtlich hiervon erfasst. Eingetragene Vereine werden automatisch in das Transparenzregister übernommen, der Bundesanzeiger Verlag erhebt hierfür eine Gebühr (derzeit 4,80 €/Jahr).

Die Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag werden aktuell an Vereine versandt.

Gemeinnützige Vereine können für die Zukunft eine Gebührenbefreiung beantragen. Für die Vergangenheit ist dies leider nicht möglich.

Weitere Informationen, alle nötigen Schritte zur zukünftigen Befreiung von den Gebühren sowie einen entsprechenden Mustertext finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:

https://bssb.de/sport-blog/2225-transparenzregister-gebuehrenbefreiung-moeglich.html

Für Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Mit freundlichem Gruß

Christian Kühn
1. Landesschützenmeister