21.09.21
Durchführung GM und RWK 2021/2022
Liebe Schützinnen und Schützen,
zur Durchführung der Wettkämpfe GM und RWK gelten seit 15.09.21 folgende zwingend einzuhaltende Regelungen gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV):
Bitte informiert euch auch fortlaufend und vollumfänglich auf den Homepages des Gau Passau Stadt und Land, des BSSB, sowie des zuständigen Landratsamtes.
Ab einer 7-Tage Inzidenz von 35 gilt für Sportveranstaltungen im Innenbereich:
- 3G Grundsatz (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete)
- Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verpflichtet
- eine 100-Prozent-Kontrolle ist erforderlich (Stichproben reichen nicht aus)
- die bisherigen Personenobergrenzen entfallen
- FFP2-Maskenpflicht entfällt – OP-Maske ist neuer Standard
- Individuelle Infektionsschutzkonzepte müssen für Sportstätten ab 100 Personen erarbeitet und beachtet werden
- 3G-Regelung gilt nicht für Inhaber/innen und Mitarbeiter/innen von Sportstätten im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit
Zur erforderlichen 100-Prozent-Kontrolle sind verantwortlich:
- die austragenden Vereine, sowie der Gau bei den Gaumeisterschaften (die Verantwortlichkeit wird vor Beginn detailliert abgesprochen und fixiert)
- bei den RWK ist der/die Mannschaftsführer/in der jeweiligen Heimmannschaft zur 100% Kontrolle verantwortlich
- die 100%-Kontrolle hat vor dem Zutritt zur Schießstätte zu erfolgen
- Schießstätte in einem Wirtshaus (Innengastronomie) ggf. Kontrollpflicht beim Betreiber (wenn kein separater Zugang besteht)
- ein unter Aufsicht durchgeführter Schnelltest vor dem Zutritt hat 24 Stunden Gültigkeit (die Kosten trägt der/die Schütze/in
- ein PCR-Test gilt 48 Stunden
- bei Schüler/innen genügt der Schülerausweis als Nachweis
- eine Dokumentation der Kontaktdaten bzw. des 3G-Statusses ist nicht erforderlich
Wir wünschen euch GUT SCHUSS und ALLE INS GOLD
René Wiedenbein
- Gauschützenmeister