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Ab sofort: Wiedereinstieg in den Schießsport

9. März 2021

Ab sofort: Wiedereinstieg in den Schießsport | 7-Tage-Inzidenzregeln | Eigenleistung am Schießstand | Lehrgänge in Präsenz ab 15. März | weitere Öffnungsschritte vorgesehen 

Die neue Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist da: Während unser Sport- und Lehrgangsbetrieb gestaffelt nach 7-Tage-Inzidenzen wieder starten können, sind Vereinsversammlungen und Gastrobetrieb an unseren Schützenhäusern vorerst noch nicht möglich. 

Was mit Blick aufs Sport- und Böllerschießen ab wann und ab welcher 7-Tage-Inzidenz gilt, haben wir für Sie kurz zusammengefasst:

 Ab 8. März

Ab 100er-Inzidenz 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. 

Ab 50er-Inzidenz 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. 

Bis 50er-Inzidenz 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. 

Draußen 

Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist für die oben benannten Zwecke derzeit nur unter freiem Himmel zulässig. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der benannten Vorgaben unsere halboffenen/teilgedeckten Schieß-stände nach wie vor dem Außenbereich zugerechnet werden.

Eigenleistung am Schießstand 

Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen wie Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schützenstand müssen die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Insbesondere sind die geltenden Personenobergrenzen einzuhalten, die sich nach der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz richten. 

Arbeitsgruppen sind entsprechend nur gestattet: 

 ab 100er-Inzidenz 

in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; 

 ab 35er-Inzidenz 

in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, 

 bis 35er-Inzidenz 

in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Haus-stands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. 

Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. 

Die Sonderregeln zu den verschiedenen Stufen der 7-Tage-Inzidenz und die Regeln zur nächtlichen Ausgangssperre sind zu beachten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt!

Ab 15. März 

 Ab 15. März 2021 ist unser Lehrgangsbetrieb wieder in Präsenzform zulässig. 

 Voraussetzungen: 

 Zwischen allen Beteiligten ist ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt. 

 Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 

 Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier: BSSB-Musterhygienekonzept Lehrgang – Stand 21-10-2020 (pdf-Datei) 

 In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind unsere Lehrangebote in Präsenzform untersagt.

Ab 22. März 

Bis 100er-Inzidenz 

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege frühestens mit Wirkung ab dem 22. März 2021 und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, folgende weitere Öffnungen zulassen: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen. 

Bis 50er-Inzidenz 

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege frühestens ab dem 22. März 2021 weitergehende erleichternde Abweichungen in Bezug auf den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zulassen.

Rahmenkonzepte 

 Die näheren Details richten sich nach staatlichen Rahmenkonzepten. Sobald das staatliche Rahmenhygienekonzept für unseren Sportbetrieb vorliegt und von uns ausgewertet wurde, werden wir auf unserer BSSB-Homepage www.bssb.de – Meldung „Corona“ hierzu informieren. 

 Insbesondere ist auch wieder vorgesehen, BSSB-Musterhygienekonzepte zur Verfügung zu stellen, die die staatlichen Rahmenhygienekonzepte für den Bereich unseres Sportschießens umsetzen.

Bitte informiert euch auch regelmäßig auf der Homepage des BSSB. Hier werden auch die aktuell mustergültigen Hygienekonzepte bereitgestellt.

Bleibt eurem Verein und Gau treu und bleibt gesund.

René Wiedenbein