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Aktuelles zur COVID-19 Pandemie

24. April 2020

BSSB-Info – Aktuelles zur Covid-19-Pandemie – Stand 23-04-2020

Schieß- und Bogensport in Zeiten der Corona-Pandemie_DSB Stellungnahme_2…

Oktoberfest-Landesschießen 2020 entfällt │ Vereinsveranstaltungen wei-ter untersagt │ BSSB tritt für Wiederaufnahme der Trainingsmöglichkei-ten an den Schießständen ein │ BSSB-Geschäftsstelle weiter per Telefon und E-Mail erreichbar │ Dank für Mitarbeit bei Ermittlung des finanziellen Schadens │ Finanzhilfen für Vereine │ Verlängerung Sonderförderprogramm Vereinssportstättenbau

 Oktoberfest-Landesschießen abgesagt 

Die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat starke Einschnitte im öffentlichen wie privaten Leben zur Folge. Im Zeichen des Gesundheitsschutzes werden Maßnahmen nötig, die auch vor besonders traditionsreichen und prominenten Einrichtungen nicht Halt machen. Anfang die-ser Woche mussten wir die Absage des Oktoberfestes 2020 entgegennehmen. Wir bedauern dies sehr, verstehen aber die Notwendigkeit. 

Mit der Absage des weltweit größten Volksfestes im Jahr 2020 fällt auch das größte Freischie-ßen der Welt aus – unser traditionsreiches Oktoberfest-Landesschießen. Schweren Herzens können wir uns heuer also nicht im Schützenzelt sehen. 

Umso mehr freuen wir uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Falls die Normalisierung der Gesundheitslage es erlaubt, nehmen wir Ihre Anmeldungen gerne wieder ab Februar 2021 entgegen. Dann heißt es wieder „Gut Schuss“ im Schützenzelt – mit Hendl und einer frisch gezapften Maß zum geselligen Ausklang. 

 Ausgangsbeschränkung weiter in Kraft 

Die Bayerische Staatsregierung hat die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit leichten Lockerungen verlängert. 

 Insbesondere bleibt die Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 3. Mai 2020 beste-hen. Die Lockerung: Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nun nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, sondern zusätzlich mit einer haushalts-fremden Person. 

 Veranstaltungen und Versammlungen sind weiter untersagt. Großveranstaltungen blei-ben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. 

 Die zugrundeliegende, aktuell gültige Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnah-menverordnung (Link) finden Sie u.a. auf unserer BSSB-Homepage. 

Was bedeutet dies für unsere Schützenvereine? 

Schießstände gesperrt: Unsere Schießstände bleiben weiterhin gesperrt. 

Veranstaltungen untersagt: Vereinsveranstaltungen und schießsportliche Veranstal-tungen sind weiter untersagt. 

Uns ist nur allzu bewusst, dass dies Probleme nach sich zieht. So erreichen uns etwa aktuell Anfragen, wie mit der Planung der Gauschießen im Herbst zu verfahren ist. Die nach wie vor unsichere, weitere Entwicklung der Pandemie und der Pandemie-Gegen-maßnahmen lässt leider nicht zu, konkrete Empfehlungen abzugeben. Im Zweifel raten wir, von Veranstaltungen bis auf Weiteres abzusehen. 

Keine Arbeiten am Schützenheim in Eigenleistung: Auch Arbeiten am Schützen-heim sind kein triftiger Grund gemäß der bayerischen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, soweit diese ehrenamtlich in Eigenleistung erbracht wer-den. Sie sind nach wie vor nicht erlaubt. 

3. Mai und 31. August: Die benannten Einschränkungen gelten vorerst bis einschließ-lich 3. Mai 2020, bei Großveranstaltungen sogar bis mindestens zum 31. August 2020. 

Arbeiten am Schützenheim bzw. -stand – BSSB sagt: Eigenleistungen müssen möglich sein! 

Eigenleistungen erlauben! Dass beauftragte Firmen Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schützenstand vornehmen dürfen, Vereinsmitglieder in Eigenleistung dagegen nicht, ist nicht nachvollziehbar. Da-rum treten wir für eine Ermöglichung solcher ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen ein – gerade, da jetzt, bei ruhendem Schießbetrieb, beste Gelegenheit besteht. Der BSSB hat sich diesbezüglich direkt an das bayerische Innenministerium gewandt. 

Infektionsschutz anwenden! Zugleich weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Ermöglichung nur mit den besonderen Maßnahmen des Infektionsschutzes er-folgen kann: Distanzgebot und Hygienevorschriften sind mit Blick auf den Gesundheits-schutz selbstverständlich auch hier anzuwenden. 

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs – BSSB tritt für sichere Lösungen ein! 

Trainings ermöglichen! Wir haben uns an das bayerische Innen- und Sportministe-rium mit der dringenden Bitte gewandt, die Schießtrainings an unseren Schießständen wieder zu ermöglichen: Dies vorbehaltlich der weiteren Gesundheitslage und selbstver-ständlich unter den besonderen Auflagen des Infektionsschutzes. Einer diesbezügli-chen Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes schließen wir uns gerne an (s. Anlage). 

Eine möglichst zeitnahe Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes an unseren Schieß-ständen ist auch mit Blick auf den waffenrechtlichen Bedürfnisnachweis und die hier von uns zu erbringenden Trainingseinheiten erforderlich. 

Trainings der Kaderathleten ermöglichen! Zusätzlich setzt sich der BSSB aktuell für die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Trainings der Kaderathleten ein – am Bun-desstützpunkt Olympia-Schießanlage Garching, aber auch vor Ort am Schießstand des jeweiligen Schützenvereins bzw. an unseren Stützpunkten. 

Der Schaden in Zahlen 

Großer Dank an alle, die uns bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Schadens helfen! Unsere per BSSB-Info vom 1. April 2020 gestartete Umfrage zum durch die COVID-19-Pandemie entstandenen, finanziellen Schaden für unsere Mitgliedsvereine wird sehr gut angenommen. Zahlreiche Rückmeldungen erreichen uns. Diese werden derzeit ausgewertet. Hiernach zeichnet sich gegenwärtig ein Gesamtschaden von über einer Million Euro ab. 

Verdoppelung der Vereinspauschale – richtiger, wichtiger, erster Schritt: Der Be-schluss des bayerischen Ministerrats, die Vereinspauschale auf Vorschlag des bayeri-schen Innen- und Sportministers Joachim Herrmann, MdL, in diesem Jahr auf 40 Milli-onen Euro zu verdoppeln, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Unser ausdrücklicher Dank gilt der gesamten Bayerischen Staatsregierung! Hiermit verbunden sind allerdings die Hoffnung und das Bestreben, weitere Unterstützung zu erhalten. 

Corona-Soforthilfeprogramm: Wir freuen uns besonders, dass auch das Corona-So-forthilfeprogramm des bayerischen Wirtschaftsministeriums Hilfe verspricht. Wir konn-ten abklären, dass auch Vereine antragsberechtigt sind, wenn diese keine Mitarbeiter haben und alle Vereinsbereiche – auch ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – eh-renamtlich erbringen. 

o Wichtig ist, dass der antragstellende Verein tatsächlich wirtschaftlich tätig ist und dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Er muss versichern, dass seine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzauf-wand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditäts-engpass). 

o Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des bayerischen Wirt-schaftsministeriums: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ (Link) 

o Tipp zur Antragsstellung: Da die Schützenvereine in aller Regel keine Beschäf-tigten haben, geben Sie im Antragsformular bei der Anzahl der Beschäftigten die Zahl 1 ein. 

o Für die Klärung konkreter Einzelanfragen stehen die örtlich zuständigen Bewil-ligungsstellen (Bezirksregierung bzw. Stadt München) und die von diesen ei-gens dafür eingerichteten Hotlines zur Verfügung. Nähere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Regierung bzw. der Stadt München. 

Schießstätten weiter fördern! Gerade vor dem Hintergrund der Pandemie mitsamt ihren gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen ist die Verlängerung des bayerischen Sonderförderprogramms Vereinssportstättenbau ein wichtiges Signal für unsere Schüt-zenvereine. Darum tritt der BSSB dafür ein, dass dieses besonders erfolgreiche Son-derförderprogramm des Haushaltes 2019/20 auch im nächsten Doppelhaushalt des Freistaates Bayern, d.h. über den 31. Dezember 2020 hinaus, fortgesetzt wird. 

BSSB-Geschäftsstelle weiter per Telefon und E-Mail zu erreichen / Olympia-Schießan-lage weiter gesperrt 

Trotz der weiterhin gültigen Einschränkungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu al-len Fragen rund um Schießsport und Schützenwesen zur Verfügung! 

 Die BSSB-Geschäftsstelle ist weiter über Telefon und E-Mail zu erreichen. Die Kontakt-daten finden Sie auf der BSSB-Homepage. 

 Um den staatlichen Anordnungen, insbesondere aber dem Gesundheitsschutz unserer Gäste und Mitarbeiter gerecht zu werden, bleibt die Geschäftsstelle des BSSB aller-dings zunächst bis einschließlich 3. Mai 2020 für den Parteienverkehr geschlossen. 

 Auch der Schießbetrieb auf der Olympia-Schießanlage ist derzeit bis einschließlich 3. Mai 2020 eingestellt. Dies gilt auch für die Wurfscheibenanlage. 

Immer auf dem Laufenden: Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Home-page www.bssb.de oder auf unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/bssbev/ 

Bleiben Sie gesund!