Loading...

Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc.

22. Juni 2019

Ein kleiner Sportverein hat 200 Mitglieder, einen ersten Vorstand, einen Kassier sowie einen Schriftführer (Vorstand im Sinne des BGB) sowie fünf Personen, die nach der sog. Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch den Schriftführer selbst. Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge erfolgt dagegen durch den Kassier. Der Verein betreibt zudem eine kleine Webseite, die bei einem Dienstleister gehostet ist, mit Mitgliederfotos.

Wesentliche Verarbeitungstätigkeiten sind z. B.:

• Lohnabrechnung (über einen externen Dienstleister)

• Mitgliederverwaltung

• Betrieb der Webseite des Sportvereins (über Hosting-Paket eines externen Dienstleisters)

• Veröffentlichung von Mitgliederfotos auf der eigenen Webseite

• Beitragsverwaltung

Weitere Informationen findet ihr hier: muster_1_verein