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Neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

11. Juni 2021

Endlich…

Sportschießen ist indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können, d.h. bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ohne Testnachweis.

Bitte folgende Bestimmungen beachten: BSSB-Info-Aktuelles_zur_Covid-19-Pandemie-Stand_08-06-2021

Gut Schuss