Autor: René Wiedenbein

Stand 2. März 2022 Das bayerische Kabinett hat am 2. März 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Sobald der entsprechende Verordnungstext vorliegt und wir diesen mit Blick auf unser Sportschießen bzw. Schützenwesen ausgewertet haben, werden wir an dieser Stelle weiter berichten. Vorab-Information: Laut Kabinettsbeschluss gilt mit Inkrafttreten zum Freitag, den 4. März 2022, für Angebote […]
Stand 17. Februar 2022 Das bayerische Kabinett hatte am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten: Hier die Regelungen auf einen Blick: Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G […]
Liebe Schützenfreunde, wie von unserem Bezirkssportleiter Christian Sittner bereits mitgeteilt, melden die Gaue heuer direkt für die Bayerischen Meisterschaften an den BSSB. Dies ist im Ausschreibungsheft des BSSB so vorgesehen. Von Seiten des Schützenbezirkes haben wir uns aber dazu entschlossen für die Luftdruckdisziplinen und KK 3×20 Bezirksmeisterschaften durchzuführen. Wir wollen den engagierten Schützen die Möglichkeit […]
Stand 9. Februar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Stand 27. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) […]
Stand 20. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Stand 13. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Sonderregelungen für den Bedürfnisnachweis durch Corona bedingte Einschränkungen Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, ich wünsche Euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr, bleibt vor allem gesund. Für uns alle wünsche ich mir, dass wir darüber hinaus unseren geliebten Sport auch bald wieder in einer praktikablen Art und Weise ausüben können. Aktuell gilt für den Zutritt […]
Stand 16. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) […]
Stand 13. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang erhalten, insoweit diese zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder unter die Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler (s.u.) […]