Schülerinnen aus Denkhof und Neukirchen schießen beste Saisonergebnisse – Altersspanne enorm groß Da im Schützensport die Altersgruppen sehr breit gefächert sind, kann es durchaus vorkommen, dass Begegnungen von Mannschaften mit einem Altersschnitt von 18 Jahren, die über eine mehrjährige Erfahrung verfügen und Mannschaften mit einem Durchschnittsalter von gerade einmal 12 Jahren, in denen die einzelnen […]
Stand 17. Februar 2022 Das bayerische Kabinett hatte am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten: Hier die Regelungen auf einen Blick: Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G […]
Stand 9. Februar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Corona bedingt LG Schützenklasse im Schützengau Passau Stadt und Land erheblich ausgedünnt Auch in der Schützenklasse (stehend freihändig) wurde den Mannschaften eine Verlängerung der Endtermine in den RWK Vorrunden gewährt. Den Schützinnen und Schützen wurde Gelegenheit gegeben die wenigen noch ausstehenden Wettkämpfe (max. 2) bis Ende Januar, bzw. Anfang Februar in der Gauoberliga zu absolvieren. […]
Stand 27. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) […]
Stand 20. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Stand 13. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Sonderregelungen für den Bedürfnisnachweis durch Corona bedingte Einschränkungen Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, ich wünsche Euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr, bleibt vor allem gesund. Für uns alle wünsche ich mir, dass wir darüber hinaus unseren geliebten Sport auch bald wieder in einer praktikablen Art und Weise ausüben können. Aktuell gilt für den Zutritt […]
Stand 16. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) […]
Stand 13. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang erhalten, insoweit diese zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder unter die Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler (s.u.) […]