Corona bedingt LG Schützenklasse im Schützengau Passau Stadt und Land erheblich ausgedünnt Auch in der Schützenklasse (stehend freihändig) wurde den Mannschaften eine Verlängerung der Endtermine in den RWK Vorrunden gewährt. Den Schützinnen und Schützen wurde Gelegenheit gegeben die wenigen noch ausstehenden Wettkämpfe (max. 2) bis Ende Januar, bzw. Anfang Februar in der Gauoberliga zu absolvieren. […]
Stand 27. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) […]
Stand 20. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Stand 13. Januar 2022 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) gilt auch im Freiem die 2G plus-Regelung. […]
Sonderregelungen für den Bedürfnisnachweis durch Corona bedingte Einschränkungen Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, ich wünsche Euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr, bleibt vor allem gesund. Für uns alle wünsche ich mir, dass wir darüber hinaus unseren geliebten Sport auch bald wieder in einer praktikablen Art und Weise ausüben können. Aktuell gilt für den Zutritt […]
Stand 16. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten unter freiem Himmel gilt 2G, wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung. Außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung (z.B. Zuschauer) […]
Stand 13. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang erhalten, insoweit diese zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder unter die Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler (s.u.) […]
Stand 6. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang erhalten, insoweit diese zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Folgende Tests sind hierzu zulässig: PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein […]
Stand 30. November 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, Zugang erhalten. Folgende Tests sind hierzu zulässig: PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden […]
Stand 24. November 2021 BSSB In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, Zugang erhalten. Folgende Tests sind hierzu zulässig: PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 […]